23. Januar 2020, 22:52 Uhr

Neonazi-Gruppe verboten

23. Januar 2020, 22:52 Uhr
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Von DPA
Razzia in Erfurt: Polizisten stehen vor einem Wohnhaus im Ortsteil Vieselbach. Bundesinnenminister Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe »Combat 18« verboten. FOTO: DPA

Berlin/Wiesbaden - Das Bundesinnenministerium hat die Neonazi-Gruppe »Combat 18« verboten. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden richtet sich die gewaltbereite Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, »da sie mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt ist«. »Das heutige Verbot ist eine klare Botschaft: Rechtsextremismus und Antisemitismus haben in unserer Gesellschaft keinen Platz«, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) gestern. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte: »Der Rechtsstaat zeigt, dass er wehrhaft ist.« Oppositionspolitiker kritisierten, das Verbot komme zu spät.

Die Gruppe zählt nach Einschätzung der Behörden bundesweit 20 Mitglieder. »Combat 18« bedeutet »Kampfgruppe Adolf Hitler«. Die Zahl »18« ist ein Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler.

Insgesamt 210 Polizisten durchsuchten am Donnerstagmorgen acht Wohnungen in sechs Bundesländern: in Osthessen, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, wie das Innenministerium mitteilte. Schwerpunkte der Aktion waren Nordrhein-Westfalen und Thüringen, wo zwei mutmaßliche Anführer der Gruppe leben. Stanley R., der als Rädelsführer und wichtige Figur der rechten Szene gilt, wurde von der Polizei in Thüringen an seinem Arbeitsplatz angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die mehrere Stunden lang durchsucht wurde. Der Einsatz in NRW galt einem vorbestraften Mann, der in Castrop-Rauxel lebt.

Die Polizisten stellten bei den Durchsuchungen dem Bundesinnenministerium zufolge neben Laptops, Tonträgern und NS-Devotionalien auch »waffenrechtlich relevante Gegenstände« sicher.

Die rechtsextreme Organisation gilt als gewaltaffiner Ableger des in Deutschland ver- botenen Neonazi-Netzwerks »Blood and Honour« (Blut und Ehre). Rufe nach einem Verbot der Gruppe und weiterer rechtsextremer Vereinigungen gibt es schon lange. Eine neue Dringlichkeit erhielten sie nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, bei dem ein rechtsterroristischer Hintergrund vermutet wird.

Das Verbot der auch in Hessen beobachteten Neonazi-Gruppe »Combat 18« ist in der Landespolitik auf breite Zustimmung gestoßen. Für Vertreter der Opposition im Landtag war dieser Schritt allerdings lange überfällig. »Es ist kaum zu verstehen, warum C18 nicht schon im Jahr 2000 zusammen mit »Blood and Honour« verboten wurde«, sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler.

Stanley R. sei mit Stephan E., dem Verdächtigen im Mordfall Lübcke, aktiv gewesen, sagte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Hermann Schaus. Auf einem Foto von 2002 seien beide gemeinsam zu sehen. (dpa) » Seite 4



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