D wie Diäten
Die Mitglieder des Bundestages müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 selber über die Höhe ihrer Bezüge entscheiden. Seit dem 1. Januar sind es 9541,74 Euro im Monat, zuvor waren es 9327 Euro. Hinzukommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 4318,38 Euro im Monat, über deren Verwendung kein Nachweis erbracht werden muss. Die Bezüge der Abgeordneten müssen sich an den Gehältern der einfachen Richter bei einem Obersten Gericht des Bundes orientieren. Die Mitglieder der Bundesregierung erhalten zusätzlich ein Amtsgehalt, die Kanzlerin verdient seit Februar 19 796,68 Euro im Monat, ihre Minister 15 617,64 Euro, hinzukommen noch, sofern sie ein Abgeordnetenmandat haben, die um die Hälfte reduzierten Diäten.
Noch umstrittener als die Diäten selber sind die Altersbezüge für Abgeordnete, sie wurden nach massiver Kritik 2008 deutlich gesenkt. Anspruch auf eine Pension haben alle Abgeordneten, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Parlament mindestens ein Jahr lang angehört haben. Dann erhalten sie 2,5 Prozent der Diäten, das sind 238,54 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft steigen die Bezüge um jeweils 2,5 Prozent an. Den Höchstbetrag von 67,5 Prozent der Diäten – das sind 6440,67 Euro pro Monat – erhalten Abgeordnete, die 27 Jahre oder länger dem Bundestag angehört haben.
E wie Erststimme
Alle vier Jahre ist die Verwirrung in der Wahlkabine groß. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Aber was wählt man womit? Ist die Erststimme wichtiger als die Zweitstimme? Oder umgekehrt?
Damit es bei der Bundestagswahl besonders gerecht zugeht und keine Stimme verloren geht, gilt in Deutschland ein Wahlsystem, das die Vorteile des reinen Mehrheitswahlrechtes mit denen der Verhältniswahl kombiniert und die Nachteile der beiden auszuschließen versucht. Mit der Erststimme bestimmt der Wähler seinen heimischen Abgeordneten, die Zweitstimme gibt er einer Partei. Wer seinen Wahlkreis gewinnt, und sei es nur mit einer einzigen Stimme Vorsprung, zieht direkt in den Bundestag ein, alle übrigen Konkurrenten gehen leer aus. 299 Wahlkreise gibt es, 46 in Bayern (einen mehr als vor vier Jahren), 37 in Baden-Württemberg, 22 in Hessen, folglich auch 299 Abgeordnete mit Direktmandat.
Die anderen 299 Parlamentarier ziehen über die Landeslisten der Parteien ein. Holt eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimme eigentlich zustehen, entstehen Überhangmandate, die, um das Wahlergebnis nicht zu verfälschen, Ausgleichsmandate für die anderen Parteien zur Folge haben. Ein gewonnenes Direktmandat kann dem Abgeordneten nicht genommen werden, selbst wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern sollte. So saßen von 2002 bis 2005 nur zwei PDS-Abgeordnete aus Berlin im Bundestag, Petra Pau und Gesine Lötzsch. Erobert eine Partei gar drei Direktmandate oder mehr, entfällt für sie die Fünf-Prozent-Hürde, sie ist dann entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil im Parlament vertreten – von dieser Regelung profitierte die PDS 1994, als sie in Berlin vier Direktmandate errang und deswegen 30 Abgeordnete stellte, obwohl sie bundesweit nur 4,4 Prozent der Stimmen erhielt.
F wie Fraktionen
Alle Abgeordneten, so steht es im Grundgesetz, sind frei, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Aber: Sie gehören stets einer Partei an, für die sie in das Parlament eingezogen sind und deren Positionen sie vertreten. Deshalb schließen sich die Mitglieder der gleichen Partei im Bundestag zu Fraktionen (vom lateinischen Wort »fractio« – Bruchteil) zusammen.
Um eine Fraktion bilden zu können, braucht man mindestens fünf Prozent aller Parlamentarier. CDU und CSU sind zwar zwei Parteien, aber weil sie »aufgrund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen«, bilden sie seit 1949 eine Fraktionsgemeinschaft. Der CSU-Landesgruppenchef ist automatisch erster stellvertretender Unions-Fraktionschef.
Seit 2011 hatte Gerda Hasselfeldt dieses Amt inne, sie scheidet in diesem Jahr aus dem Bundestag aus. Die Stärke der Fraktionen entscheidet über die Besetzung von Ämtern, die Zusammensetzung der Ausschüsse, die Zahl der Ausschussvorsitzenden sowie die Redezeit im Parlament, die stärkste Fraktion stellt traditionsgemäß den Bundestagspräsidenten.
Die Fraktionschefs der Regierungsparteien gehören zu den Mächtigen im politischen Betrieb. Ohne sie läuft nichts. Sie haben praktisch mehr Macht als mancher Minister, denn als »Zuchtmeister« und »Maschinisten der Macht« organisieren sie mithilfe ihrer parlamentarischen Geschäftsführer für die Regierung die Mehrheit, legen die Rednerliste fest und sitzen in allen entscheidenden Gremien der Koalition. So gehörten Volker Kauder (CDU), Gerda Hasselfeldt (CSU) und Thomas Oppermann (SPD) in dieser Legislaturperiode zusammen mit ihren Parteichefs dem »Koalitionsausschuss« an, der in unregelmäßigen Abständen im Kanzleramt tagte und in dem viele wichtige Entscheidungen getroffen wurden. (fer)