14. Juli 2019, 22:20 Uhr

Urlaubsknigge für Strandgänge

Das sandige Handtuch direkt neben dem nächsten Strandurlauber ausschütteln, ohne die Windrichtung zu beachten? Macht man nicht. Aber was ist eigentlich mit Burgen bauen und Nacktbaden? Oder Möwenfüttern? Ein Überblick.
14. Juli 2019, 22:20 Uhr
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Von DPA

Sommer, Sonne, Strand: In der Ferienzeit lockt die Aussicht auf einen Urlaub an Nord- und Ostsee. Damit der Strandtag entspannt wird, ist einiges zu beachten. Manches versteht sich von selbst. Etwa, dass man seinem Nachbarn beim Sonnenbaden nicht zu nah auf die Pelle rückt. Doch andere Regeln und Regelungen sind nicht ganz so eindeutig und unterscheiden sich manchmal auch von Ort zu Ort.

Burgen bauen: Festungsartige Sandburgen um den Strandkorb, liebevoll verziert mit Muscheln und obenauf wahlweise eine Ferrari- oder HSV-Fahne: War mal auf vielen Inseln gang und gäbe - ist jetzt vielerorts nicht mehr erlaubt. Burgenbauen ist auf Sylt aus Küstenschutz- und Sicherheitsaspekten verboten, sagt beispielsweise Jutta Vielberg von Sylt Tourismus. Dabei geht es aber nicht um Kleckerburgen am Spülsaum, sondern um größere Bauwerke. In Binz und Göhren auf Rügen sind sogar Maximalmaße für Strandburgen vorgegeben: Sie dürfen nicht höher als 0,30 Meter und im obersten Durchmesser nicht größer als 3,50 Meter sein. Auf Borkum dagegen ist das Burgenbauen generell erlaubt, jedoch je nach Strand vom Platz her mal mehr mal weniger gerne gesehen.

Dünenspaziergänge: Dünenspaziergänge sind okay - aber nur auf den vorgegebenen Wegen, wie etwa Frank Timpe von Amrum Touristik sagt. Auf vielen Inseln gibt es (Bohlen-)Wege durch die Dünen, auf denen man zum Strand oder einer Aussichtsplattform gelangt. Abkürzen über Sand und Pflanzen ist hingegen ein No-Go: Denn neben den Deichen an der Nordsee schützen auch die Dünen das Hinterland vor Sturmfluten, wie etwa die Gemeinde St.-Peter-Ording betont.

Hunde: Wer mit seinem vierbeinigen Liebling den Urlaub an Nord- und Ostsee verbringt und an den Strand möchte, muss in den Sommermonaten in der Regel einen Hundestrand aufsuchen. An den anderen Strandabschnitten ist das Betreten mit Hunden zumeist zwischen Anfang Mai und Ende September untersagt. Doch auch am Hundestrand ist nicht alles erlaubt. So müssen Hundehalter auch hier die Hinterlassenschaften ihres Tieres wegräumen. Oft dürfen Hunde an »ihrem« Strand auch im Sommer frei laufen. Manchmal besteht aber auch am Hundestrand Leinenzwang.

Nackt baden: Freunde der Freikörperkultur kommen beim Sommerurlaub am Meer nicht zu kurz. Wer auf Nummer sicher gehen will, sucht für den hüllenlosen Sprung in die Fluten einen FKK-Strand auf. Ob man auch abseits des extra ausgewiesenen FKK-Strandes nackt baden oder in der Sonne liegen sollte, lässt sich nicht verallgemeinern. Während Nacktbaden abseits des Hauptstrandes beispielsweise auf Baltrum toleriert wird, kann man an stark frequentierten Stränden böse Blicke ernten und aufgefordert werden, sich etwas überzuziehen. Auf Usedom ist das Nacktbaden außerhalb der dafür vorgesehenen Strandabschnitte beispielsweise nicht erlaubt. In den Ostseebädern auf Rügen »sollte man darauf gefasst sein, angesprochen zu werden, wenn man bekleidet am FKK-Strand liegt«, sagt die Geschäftsführerin der Tourismuszentrale Rügen. »Da möchte man einfach gerne unter sich sein.«

Rauchen: Ähnlich wie beim Handtuch ausschütteln gilt auch hier Rücksicht nehmen und den Rauch nicht in den Nachbarstrandkorb pusten. Und später bitte den Zigarettenstummel nicht achtlos wegwerfen. »Kinder möchten im Sand spielen, ohne dabei auf die umwelt- und gesundheitsschädlichen Kippen zu stoßen«, heißt es etwa in Warnemünde. Doch wohin mit Zigarettenrest und Asche? In einen kleinen Strandascher zum Mitnehmen zum Beispiel. Die werden vielerorts bei Strandkorbvermietungen und Tourismuszentralen ausgegeben, oft sogar kostenlos. Und für die Nichtraucher, die Zigarettenrauch schon drei Meilen gegen den Wind riechen, haben manche Destinationen wie Föhr, Warnemünde und Norderney rauchfreie Strandabschnitte eingerichtet.

Sport: Volleyball, Beachball und Frisbee-Werfen gehören für viele Strandbesucher dazu wie das Bad in der Sonne. Damit es keine Konflikte mit ruhebedürftigeren Sonnenanbetern gibt, haben viele Gemeinden Aktivitätsstrände eingerichtet. Hier kann dann ungestört gespielt werden. Auch für das Steigenlassen von Drachen sollte man extra ausgewiesene Strandabschnitte aufsuchen oder - wenn es so etwas nicht gibt. Das gilt auch für ruhigere Spiele wie Boule.

Party, Feuer, Übernachten: Musik, der Geruch von Gegrilltem und ein knisterndes Feuer - für die einen ist das der perfekte Ausklang eines Strandtages, die anderen fühlen sich dadurch bei ihrem romantischen Abendspaziergang gestört. In der Regel gilt: Grillen und Feuermachen ist an Stränden verboten - ebenso zu laute Musik. Um beiden Seiten gerecht zu werden, erlauben einige Orte das Grillen und Feuermachen an bestimmten Strandabschnitten. Dass Müll und Asche entsorgt werden und ein Feuer nie unbeaufsichtigt bleiben soll, versteht sich eigentlich von selbst. Zelten ist übrigens an den meisten Stränden untersagt.

Möwen füttern: Ist nirgendwo gerngesehen und oft verboten. Auch wenn es verlockend erscheint, den Vögeln etwas abzugeben - die Idee ist nicht gut. Denn die Vögel gewöhnen sich dadurch zu sehr an den Menschen. Und wer sein Fischbrötchen oder Eis nicht von selbst hergibt, muss dann mit einer Attacke aus der Luft rechnen.



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