31. Oktober 2019, 20:28 Uhr

Streit ums Gewerbegebiet

31. Oktober 2019, 20:28 Uhr
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Von Oliver Potengowski
Das Gewerbegebiet »Limes« soll erweitert werden. Ein Gutachter des Investors spricht von stark belasteten Böden: Die Versiegelung sei sinnvoll. Die Landwirte sehen das anders - und auch der Kreis und das RP äußern Zweifel am der Qualität des Gutachtens. (Fotos: sax)

Weil die Äcker auf den geplanten Erweiterungsflächen des interkommunalen Gewerbegebiets »Limes« angeblich stark mit Pestiziden belastet sind, spricht sich die SPD Limeshain mit weiteren Unterstützern für eine Überbauung und Versiegelung der Flächen aus. Die Landwirte in der Region, die gegen den Verlust ihrer Ackerflächen kämpfen, betonen dagegen, es gebe kein Problem.

In ihrem Flyer behauptet die SPD, »75 Bodenproben aus dem Erweiterungsgebiet haben gezeigt, dass dort die Belastung mit Pestiziden um 1800 Prozent überschritten ist.« Diese Sätze schlugen in der Auseinandersetzung um die Erweiterung des gemeinsamen Gewerbegebiets der Kommunen Limeshain, Büdingen und Hammersbach ein wie eine Bombe. Denn sollten sie den Tatsachen entsprechen, wären damit die Argumente der »IG Schatzboden« und der Landwirte, die sich beide für den Erhalt von Äckern aussprechen, entkräftet.

Es gibt gar keinen Prüfwert

Dabei kann sich die SPD scheinbar auf solide Fakten stützen. Offenbar bezieht sie sich auf ein Gutachten, das der Investor, die Dietz AG, über eine seiner Untergesellschaften in Auftrag gegeben hat. Vor allem ein Satz darin liest sich alarmierend: »Der nachgewiesene Wert von 3,6 µg/l überschreitet damit diese beiden Werte annähernd um das 18-Fache und damit erheblich.«

Liest man den Satz aber im Zusammenhang, wird die scheinbar klare Aussage immer unklarer. Tatsächlich findet sich in einer Mischprobe für den Bauabschnitt IV der Erweiterung eine Konzentration von 3,6 µg/l des Pestizids Terbuthylazin. Doch räumt die Gutachterin ein, dass es in der Bodenschutzverordnung gar keinen Prüfwert für dieses Pflanzenschutzmittel gibt.

Dr. Hendrik Kamps vom Fachdienst Landwirtschaft des Wetteraukreises kritisiert, die Gutachterin vermische die Gleisschotter- mit der Trinkwasserverordnung. Mangels Grenzwert für das erlaubte Herbizid Terbuthylazin nutze sie den Prüfwert für das seit 1981 in Deutschland verbotene Aldrin. Daraus errechne sie dann die 18-fache Überschreitung des - nicht existenten - Prüfwertes.

Auch beim Regierungspräsidium Gießen sieht man die Qualität des Gutachtens kritisch. Auffällig sei die Angabe der Konzentration in µg/l (Mikrogramm je Liter), erklärt Norbert Koch. »Bei den gängigen Untersuchungen haben wir mg/kg« (Milligramm je Kilogramm). Er sieht auch grundsätzliche Anforderungen an ein Gutachten nicht erfüllt. Es sei weder angegeben, an welchen Stellen noch in welcher Tiefe die Proben genommen worden seien. Er betont für den beanstandeten Wirkstoff Terbuthylazin: »Er darf angewendet werden, und er darf in dieser Menge angewendet werden.«

Kamps unterstreicht, die Landwirte hätten nach der anerkannten Praxis ihres Berufs gearbeitet. Dies hätten auch Proben des Main-Kinzig-Kreises ergeben, der durch das Gutachten alarmiert worden war. »Diese Proben sind einwandfrei, und niemand muss sich Sorgen machen«, sagt Kamps.

»Das ist Rufschädigung für die betroffenen Landwirte«, rügt Andrea Rahn-Farr, Vorsitzende des Regionalbauernverbands Wetterau-Frankfurt. Wiederholt habe man die SPD Limeshain zu einer Richtigstellung aufgefordert. Doch dies sei abgelehnt worden.

»Als das durchgesickert ist mit den angeblich überhöhten Werten, haben wir gesagt, da stimmt etwas nicht«, erinnert sich Christoph Förster, der das Gut Marienborn gepachtet hat. Wie Thorsten Bopp und Karl-Heinz Hauler, die auf der für die Erweiterung des Gewerbegebiets vorgesehenen Fläche Felder bewirtschaften, ärgert ihn der Umgang mit seinem Berufsstand. Deshalb beauftragten die drei auf eigene Kosten ein Gutachten.

Nichts Verbotenes gefunden

Dabei fallen bereits auf den ersten Blick formale Unterschiede auf. Sowohl Ort als auch Methode der Probenentnahme einschließlich der Tiefe werden genau beschrieben. »In den Bodenproben konnten Wirkstoffe nachgewiesen werden, die auf Pflanzenschutzmittelanwendungen in den aktuellen Kulturen in den Wirtschaftsjahren 2018/2019 zurückzuführen sind«, heißt es. Die Konzentrationen ließen auf eine ordnungsgemäße Anwendung schließen. Verbotene Substanzen seien nicht festgestellt worden. Das Fazit lautet: Dass die beprobten Flurstücke landwirtschaftlich nicht zu gebrauchen seien, sei fachlich nicht nachvollziehbar.



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