»Durch den Schritt wollen wir versuchen, das Stiftungsvermögen zu retten«, erklärt EKHN-Pressesprecher Joachim Schmidt. Wolfgang Ernst Fürst zu Ysenburg und Büdingen war in die Schlagzeilen geraten, da er als Doppelvertreter, sowohl des Vermögens der Familie Ysenburg als auch der Stiftung, mehrere Verträge mit sich selbst abgeschlossen hat, die augenscheinlich zulasten der kirchlichen Stiftung gehen. Neben einer Klage gegen den Fürsten prüft die EKHN auch ein Vorgehen gegen das Land Hessen.
Wegen des Verdachts der Untreue ermittelt bereits die Gießener Staatsanwaltschaft gegen den Fürsten. »Wir unterstützen die Ermittler so gut es geht und haben ihnen alle uns verfügbaren Unterlagen übergeben – und das sind nicht wenige«, berichtet EKHN-Pressesprecher Joachim Schmidt. Auch eine eigene Strafanzeige gegen Fürst zu Ysenburg sei nicht auszuschließen.
Der Adlige soll die Stiftung mit dubiosen Geschäften zur Begleichung von Familienschulden missbraucht haben: Er verkaufte mehrere Immobilien und Liegenschaften an die Stiftung, der er selber vorstand. Als Privatmann Fürst zu Ysenburg hat er also Geschäfte mit dem Stiftungsvorsitzenden Fürst zu Ysenburg gemacht. »Außerdem soll er sich selber Darlehen gegeben haben«, fügt Schmidt an.
In den vergangenen Jahren habe die EKHN über eine Million Euro in die Sanierung der beiden Büdinger Kirchen gesteckt. »Die Stiftung hat gerade mal zwei Prozent beigesteuert«, beklagt sich Schmidt. Laut Satzung ist die Stiftung Eigentümer der Marien- und der Remigiuskirche, der beiden Pfarrhäuser und des Friedhofs. Zweck der Stiftung ist laut Satzung die »Erhaltung, Unterhaltung und Ermöglichung der Nutzung dieser Grundstücke und Naturdenkmäler.«
Die Kritik der Kirche richtet sich jedoch nicht nur gegen das Fürstenhaus – auch beim Land Hessen habe es Versäumnisse gegeben: Seit über zwei Jahren warne man das Regierungspräsidium vor den Machenschaften des Fürsten. »Die Verantwortlichen sehen aber wohl keinen Anlass zum Handeln«, sagt Schmidt. Stattdessen habe das RP Anfang des Jahres eine Satzung der Stiftung genehmigt, die dem Fürsten praktisch die Verfügung über das Stiftungskapital einräume. Die neue Satzung ermögliche es ihm zudem, die 750 Jahre alte Stiftung aufzulösen. Kirchen, Pfarrhäuser und Friedhof gingen dann an die EKHN, »das sonstige Vermögen fällt an den dann lebenden Chef des Fürstlichen Hauses zu Ysenburg und Büdingen«, heiße es in der Satzung – also auch jene Grundstücke, die er der Stiftung verkauft habe.
Die Versäumnisse nimmt die Kirche zum Anlass, eine Amtshaftungsklage gegen das Land Hessen zu prüfen.
Näheres will das RP nicht sagen. Nur so viel ist von Pressesprecher Dieter Ohl zu erfahren: »Wir haben das Schreiben mit der Aufforderung, dem Fürsten die Leitung der Stiftung zu entziehen. Wir werden uns fachlich und rechtlich damit auseinandersetzen«. (Foto: WZ-Archiv)