Jetzt machen die Kommunalpolitiker ernst, was die Auswirkungen der Bauarbeiten am letzten Teilstück der Autobahn 49 angeht. Am Montagabend haben die Stadtverordneten einen umfangreichen Forderungskatalog beschlossen, den die Rechtsanwaltskanzlei Möller & Prell ausgearbeitet hat.
Darin geht es unter anderem um Lärmschutz und die Benutzung städtischer Wege für den Baustellenverkehr. Einen Disput gab es darüber, wie stark die Zügel gegenüber der Bau-ARGE beziehungweise der A 49 Autobahngesellschaft angezogen werden sollen.
Blum: Gespräche nicht erschweren
Für das Demokratische Bürgerforum hatte Fraktionsvorsitzende Jutta Stumpf beantragt, der Magistrat müsse die Erlaubnis vom November zur Nutzung städtischer Wege und Straßen für den Baustellenverkehr unverzüglich widerrufen und die Firmen auffordern, Schäden und Verunreinigungen zu beseitigen. Hier gehe der bisherige Vorschlag nicht weit genug.
Darin hieß es unter anderem, die im November erteilte Erlaubnis zur Nutzung der Feldwege solle geprüft und im Sinne der städtischen Interessen beschränkt werden. Bürgermeisterin Claudia Blum warnte davor, die angesetzten Gespräche mit der Autobahngesellschaft und der Bau-ARGE zu erschweren. Die Baufirmen hatten vor einiger Zeit unter anderem den Meiser Holzweg mit Schotter um einen Meter verbreitert, hätten aber den Rückbau zugesichert, so Blum.
Für Barbara Schlemmer, Fraktionsvorsitzende der Grünen, ist diese Zusicherung zu unkonkret: »Wir müssen klarmachen, wer hier Herr im Haus ist.« Sprecher von SPD und CDU schlossen sich an. Man müsse Druck bei der Bau-ARGE machen, um schnellstmöglich zu Erfolgen zu kommen, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Kai Widauer.
»Ein Rückbau der Wege nach Abschluss der Arbeiten ist nicht das, was wir wollen«, so Stadtverordnetenvorsteher Dr, Claus Gunkel (SPD). »Wir brauchen Verhandlungsmasse«, forderte SPD-Fraktionsvorsitzender Michael Fina. Eckhard Hisserich (Bürgerforum) meinte: »Wir brauchen keine Zusagen, wir brauchen Sicherheiten.«
Einstimmig wurde der Antrag des Bürgerforums angenommen, die Erlaubnis zur Wegenutzug unverzüglich zu widerrufen. Das gelte auch für eine unbeschränkte Alleinnutzung von Wegen durch die STRABAG. Die Umsetzung ist noch unklar, der Magistrat hatte die Erlaubnis erteilt. Daneben wird auch die Feldwegesatzung laut einstimmigem Beschluss geändert.
Einsicht in Papiere verlangt
So sollen künftig vor der Genehmigung zur alleinigen Nutzung der Wirtschaftswege die Öffentlichkeit und Naturschutzbehörden sowie weitere Betroffene wie etwa Landwirte, Radfahrer, Fußgänger oder Jäger gehört werden. Vor einem möglichen Nutzungsbeginn durch Lkw sei der Zustand der Wege festzuhalten. Der Magistrat muss eine Nutzung genehmigen. Die Stadtverordneten sollen in jeder Sitzung über den aktuellen Stand in Sachen Autobahnverhandlungen unterrichtet werden.
Eine Machbarkeitsstudie zu einer möglichen Umgehungsstraße im Bereich Ostring soll zunächst zurückgestellt werden. Solche Pläne könnten eventuell mit der Ausweisung eines Baugebietes kollidieren, meinte Armin Klein (CDU), denn die Kernstadt habe nicht mehr viele Flächen zum Bebauen. Hier soll im Ausschuss beraten werden.
Bürgerforum und Grüne hatten jeweils Anträge gestellt, die Bürgermeisterin solle den Vertrag beziehungsweise die Erlaubnis zur Nutzung der städtischen Wege vorlegen. Blum erwiderte, die Stadtverordneten hätten kein Recht auf Einsicht dieser Unterlagen. Dies habe auch eine Rückfrage beim Hessischen Städte- und Gemeindebund ergeben. Jutta Stumpf sprach von Transparenz, die Stadtverordneten hätten sehr wohl ein Anrecht darauf, die Unterlagen einzusehen, »die schwerwiegende Folgen für die Stadt haben«. Man habe im Parlament die Rücknahme der Genehmgung beschlossen, kenne aber deren Inhalt nicht.
Sollten die Papiere nicht vorgelegt werden, kündigen Grüne und Bürgerforum unabhängig voneinander an, einen Akteneinsichtsausschuss zu beantragen. Der Antrag wurde anschließend mit neun Nein- zu sieben Jastimmen abgelehnt, ganze acht Stadtverordnete enthielten sich.
Bürgermeisterin Blum hatte zuvor noch angekündigt, dass sie Widerspruch einlegen werde, falls die Herausgabe der Unterlagen beschlossen worden wäre.