Die DEGES ließ jüngst in einer Pressemitteilung verlauten, dass sie sich über die Verlegung einer Starkstromleitung im Maulbacher Wald in der Abstimmung mit den Behörden befinde. Für die voraussichtlich notwendigen Fällarbeiten sei eine Fällgenehmigung erforderlich, die aber noch nicht vorliege.
Aus dem Umfeld der Grünen-Landtagsfraktion wurde bekannt, dass keinesfalls sicher sei, dass eine solche Genehmigung erteilt werde. Dem steht gegenüber, dass die Avacon - das ist der Eigentümer der besagten Starkstromleitung - bereits im Jahr 2020 erheblichen Aufwand und Kosten in die Verlegung ebendieser Leitung investiert hat. Alle Strommasten entlang des Maulbacher Waldes werden in Richtung des Waldes und weg von der Autobahntrasse verschoben. Bislang stehen nur die Unterteile dieser Masten, fest in den Untergrund einbetoniert; mit dem heutigen Tag (Mittwoch) wurde offenbar damit begonnen, die Masten fertigzustellen.
Die neuen Maststandorte führen dazu, dass die Stromleitungen über weite Strecken über dem Wald hängen würden, Fällungen sind daher zwingend erforderlich, wenn die neue Linienführung in Betrieb genommen werden soll.
Angesichts dieser Fakten drängen sich Fragen auf: Ein Genehmigungsverfahren beinhaltet nach meinem Verständnis prinzipiell doch immer die Möglichkeit, dass die erwünschte Genehmigung nicht erteilt wird. Jedenfalls in einem Rechtsstaat und bei Behörden, die nach Recht und Gesetz handeln.
Wer hat unter diesen Voraussetzungen die Avacon beauftragt, die Leitung zu verschieben? Wer hat die Genehmigung für die bislang schon durchgeführten Bauarbeiten erteilt? Und was macht die Avacon glauben, dass die Fällgenehmigung noch erteilt wird? Denn andernfalls wären ja all die erbrachten Aufwände für die Katz!
Dr. Wolfgang Seim, Homberg