Danach dürfen sogenannte Blockadetrainings stattfinden. In anderen Punkten kamen die Aktivisten nicht zum Ziel.
Das Regierungspräsidium Gießen hatte vergangene Woche über die Versammlungsanmeldungen entschieden. Der Anmelder wollte an sieben Zufahrtswegen in den Dannenröder Forst bis 1. März 2021 Mahnwachen mit täglichen »Blockadetrainings« organisieren. Das Regierungspräsidium (RP) erließ für einen der vier Standorte ein Versammlungsverbot. Für die anderen drei Versammlungen erließ das Regierungspräsidium Auflagen, so darf nicht übernachtet werden. Besonders dieser Punkt ist massiv umstritten. Daneben verbot das RP sogenannte Verhinderungsblockaden, das Training dafür sowie sonstige Blockadeaktionen der Aktivisten.
Der Antragsteller machte mit seinen Eilanträgen geltend, eine Übernachtung sei notwendig, um auch nachts die vorhandene Infrastruktur durch eine Nachtwache sichern zu können.
Das Verwaltungsgericht Gießen kippt nun den Bescheid des Regierungspräsidiums, was die Blockadeaktionen angeht. Sie könnten allerdings nach dem Versammlungsgesetz verboten und aufgelöst werden, wenn es ausschließlich um die Behinderung der Räumung der im Wald errichteten Baumhäuser und der geplanten Rodung zum Ausbau der A49 ginge. Entsprechende Regelungen habe das Regierungspräsidium jedoch (bisher) nicht getroffen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.