07. Oktober 2019, 06:00 Uhr

Strafzettel

Strafzettel nur nach Vorwarnung

Nach Ärger im Eichgärtenviertel: Stadt und Polizei stimmen Vorgehen gegen Gehwegparker ab
07. Oktober 2019, 06:00 Uhr
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Von Burkhard Möller
In der Fröbelstraße wird das Gehwegparken wieder geduldet. (Foto: mö)

Regelverstoß ist Regelverstoß, aber nicht jedes Vergehen wird sofort mit einem Strafzettel geahndet. In Gießen gilt das zum Beispiel für das Parken auf dem Gehweg, das für viele Autofahrer zur Gewohnheit geworden ist. Dass es grundsätzlich verboten ist und durch Beschilderung oder Markierungen ausdrücklich erlaubt werden muss, wissen die allermeisten Autofahrer nicht. Mit diesem Gewohnheitsrecht will die Stadt jetzt aber nach und nach brechen. Dies hat Ordnungs- und Verkehrsdezernent Peter Neidel (CDU) jetzt erneut angekündigt, nachdem es im Juni nach einer Strafzettel-Verteilung in Eichgärtenviertel Irritationen und Kritik gab.

Geduldet, geahndet, geduldet

Autofahrer hatten in der Fröbelstraße auf den Gehwegen geparkt und »Knöllchen« erhalten. Als sich die Betroffenen über die Strafzettel-Verteilung bei der Presse beschwerten, kam heraus, dass es nicht die städtische Ordnungspolizei war, sondern Wachpolizisten im Landesdienst, die die Falschparker verwarnt hatten.

Die Stadt geht gegen das Gehwegparken nämlich anders vor. Zunächst werden Infozettel hinter die Windschutzscheibe geklemmt mit dem Hinweis, dass die Autos verbotswidrig parken. Erst nach einer gewissen Aufklärungsphase gibt es Strafzettel. »Es hat eine Abstimmung mit der Landespolizei gegeben. Wir haben uns auf eine einheitliche Vorgehensweise verständigt«, erklärte Neidel vor einigen Tagen. Die Vorgehensweise mit der Vorwarnzeit wird also beibehalten.

Grund für die Wortmeldung des Bürgermeisters in der letzten Parlamentsrunde war ein AfD-Antrag, in dem der Magistrat aufgefordert wurde, die Notwendigkeit der Durchsetzung von Verkehrsregeln besser zu kommunizieren. Diese Kommunikation mit den Bürgern findet aus Sicht von Neidel durch die bisherige Praxis statt.

Ordnungspolizei prüft Straßen

Die Ordnungspolizei prüfe von Straße zu Straße, ob das Parken auf dem Gehweg erlaubt werden kann oder geahndet wird. Berücksichtigt würden dabei die baulichen Gegebenheiten. Diese flächendeckende Prüfung werde aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, erklärte Bürgermeister und Verkehrsdezernent Neidel. In der Fröbelstraße, die bei der Überprüfung offensichtlich noch nicht an der Reihe war, wird mit einer Duldung durch die städtischen Behörden übrigens längst wieder verbotswidrig auf dem Gehweg geparkt.



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