Die große Koalition hat ein Gesetzesvorhaben beschlossen, das weitreichende Folgen für künftige Käufer und Verkäufer von Immobilien haben wird. Das neue Gesetz sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Maklercourtage hälftig teilen. Mit dieser Regelung wären beide Parteien somit gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt. Ein Datum für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes steht aber noch nicht fest.
Die Käufer würden damit nach Rechnungen des Ministeriums über zwei Milliarden Euro pro Jahr sparen. »Die Koalition strebt an, die Erwerbsnebenkosten für den Erwerb selbst genutzten Wohnraums deutlich zu senken«, heißt es.
Die Makler sind dadurch in gewisser Weise aufgeschreckt. Denn sie müssen mit Umsatzeinbrüchen rechnen. Dahinter steckt die Annahme, dass Verkäufer künftig seltener einen Makler beauftragen werden, wenn sie selbst dafür zahlen müssen.
Derzeit werden die Maklerkosten oft vom Verkäufer auf den Käufer umgelegt. Ein eigenes Zuhause werde dadurch »gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren«, sagte Verbraucherministerin Katarina Barley.
Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes wechseln jedes Jahr 500 000 Wohnimmobilien den Eigentümer. In fast zwei von drei Fällen seien Makler beteiligt. Die Maklergebühr schwankt je nach Bundesland zwischen 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises. In Hessen, Berlin, Bremen, Hamburg und Brandenburg zahlt der Käufer die Provision bisher komplett, in den anderen Ländern wird sie in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Zusätzlich zu mehreren Zehntausend Euro an Maklerkosten muss der Käufer Grunderwerbsteuern von 3,5 bis 6,5 Prozent sowie Kosten für Notar und Grundbucheintrag einberechnen.
Beim Kauf Provisions-Split, beim Mieten Bestellerprinzip
Auf dem Mietmarkt ist es so, dass dort seit 2015 der Besteller der Maklerleistung - also entweder Vermieter oder Mietobjekt-Suchender - den Makler bezahlt. Dies nennt man »Bestellerprinzip« - Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Dort habe die neue Regelung die Mieter entlastet, meint Michael Voigtländer, Immobilienexperte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Zwar sei die Zahl der Inserate von Maklern zunächst deutlich gesunken, da Vermieter Kosten sparen und selbst Mieter finden wollten. Mittlerweile gebe es aber wieder mehr Annoncen. »Vermieter sind nun eher bereit, den Makler zu bezahlen, weil der Vermietungsprozess bei vielen Interessenten sehr zeitaufwendig ist.«
Voigtländer erwartet durch das neue Gesetzesvorhaben nun auch eine Entlastung der Käufer - und niedrigere Maklerprovisionen. Da der Wettbewerb unter Maklern in Ballungsräumen sehr stark sei, könnten Verkäufer auch die Courtage drücken. In der Schweiz, den Niederlanden oder Schweden liege sie oft nur zwischen 1,5 Prozent und 3 Prozent. Das Bestellerprinzip soll es aber beim Kauf nicht geben, sondern die Provisions-Split-Regelung.
Geht der Plan auf?
Der Immobilienverband IVD, der unter anderem Makler vertritt, rechnet damit, dass der Plan der großen Koalition nach hinten losgehen könnte: Für die Käufer könnte es sogar noch teurer werden, warnt Präsident Jürgen Schick. Wenn Verkäufer die Maklercourtage möglicherweise in den Kaufpreis einrechnen, falle auch mehr Grunderwerbsteuer an. »Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet und er erhält keine Beratungsleistung mehr«, sagt Schick.
Voigtländer sieht das - wenn überhaupt - nur als Problem der Städte: »In entspannten Immobilienmärkten wie auf dem Land ist es ohnehin schwierig, Provisionen auf den Preis umzulegen.« Voigtländer glaubt, dass Makler ein großes Interesse daran hätten, ein Objekt zu vermitteln, und deshalb zu Preisverhandlungen bereit seien. »Es kann aber auch sein, dass Makler versuchen, Verkäufer zulasten von Käufern zu entlasten«, sagt er. »Denkbar etwa wären Kick-backs, also eine Teilrückzahlung der Provision« an die Verkäufer. Solche Angebote gebe es schon heute, und zwar genau in den Gebieten, in denen die Nachfrage hoch ist und die Provision geteilt wird.
Auf dem Mietmarkt funktioniert das Bestellerprinzip einem Gutachten zufolge deshalb besser, weil die Höhe der Miete nicht marktwirtschaftlichen Regeln, sondern dem sozialen Mietrecht unterliege. Der Vermieter könne in Gebieten mit hoher Nachfrage aufgrund der Mietpreisbremse nicht beliebig viel verlangen und daher die Maklerkosten nicht einfach umlegen. (dpa)