»Halt! Hier Grenze«. In das Kulturzentrum in Großen-Buseck kam am Sonntagabend niemand ohne ein Visum. Dies erhielt man an der Abendkasse für einen Zehn-Euro-Schein. Eine vorherige Beantragung war nicht erforderlich. Auf eine Leibesvisitation verzichtete die Sicherheitskontrolle an der Tür zum großen Saal. Niemand wurde gefilzt, fotografieren war erlaubt, es herrschte Meinungsfreiheit.
Drinnen fand die Veranstaltung zu »30 Jahre Mauerfall« statt. Zeitzeuge Siegbert Schefke berichtete, »Bandsalad« spielte Ostrock, ein Original-Trabi und zudem diverse Leihgaben aus dem Grenzmuseum Tann/Rhön waren ausgestellt.
Bei den Eintrittskarten haben die Veranstalter auf eine höchstmögliche Authentizität geachtet. Ausgestellt wurde das Visum zur befristeten Ein- und Ausreise am 3. November 2019 in das Kulturzentrum. Der Zugang war nur über die ausgewiesene Grenzübergangsstelle erlaubt. Darüber wachte ein »DDR-Grenzsoldat« - allerdings nicht aus Fleisch und Blut, sondern als Schaufensterpuppe. Soweit ganz amüsant!
Die Einreisebedingungen in die DDR bis zur Aufhebung der Visapflicht am 24. Dezember 1989 waren jedoch alles andere als witzig. Bis zu einer Dauer von höchstens 30 Tagen war die Einreise für Bürger aus der Bundesrepublik Deutschland auf Einladung in die DDR jährlich einmal oder mehrmals möglich. Der Gastgeber musste spätestens vier Wochen vor dem Reisetermin bei seinen zuständigen Behörden einen Berechtigungsschein beantragen.
Gegen Vorlage des Reisepasses und des Berechtigungsscheines erhielt man an der Grenze das Visum gegen eine Gebühr. Pro Person und Aufenthaltstag waren 25 DM in 25 Ost-Mark umzutauschen. Ein Rücktausch bei der Ausreise war nicht möglich. Bis 1990 kannte der westdeutsche Gesetzgeber das Wort »Visum« nicht. Statt »Visum« wurde bis dahin das Wort »Sichtvermerk« verwendet. (siw/Fotos: siw)