Das gab es bislang in Buseck noch nicht: Ein Bürgermeister legt Widerspruch gegen eine Entscheidung der Gemeindevertretung ein. Genau dieser Widerspruch beschäftigt immer noch die Gemeindegremien, auch wenn man mittlerweile auf einem guten, gemeinsamen Weg ist, das Problem beizulegen.
Am 22. August fällte die Gemeindevertretung mehrheitlich die Entscheidung, die bestehenden Bebauungspläne in den alten Ortslagen mit einer Veränderungssperre zu versehen und alle Bebauungspläne zu überarbeiten. Die Kommunalpolitiker folgten so einem Antrag der Freien Wähler. So soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, einen entsprechenden B-Plan so auszureizen, dass eine deutlich größere und höhere Bebauung möglich ist als in der Nachbarschaft. Gerade in Alten-Buseck sorgten entsprechende Projekte in den vergangenen Monaten wiederholt zu Problemen.
Doch Bürgermeister Dirk Haas sah mit dem Beschluss des Antrags ein großes Problem auf die Gemeinde zukommen: Die Überarbeitung aller Bebauungspläne würde viel Zeit und Geld erfordern, zudem war bereits die Gemeindeverwaltung daran, die bestehenden Pläne zu prüfen und so zu schauen, wo eine Überarbeitung dieser nötig wäre. Des Weiteren ist eine allgemeine Veränderungssperre rechtlich nicht zulässig, wie eine rechtliche Beratung ergab.
Unpassende Bebauung verhindern
Deshalb folgte zur vergangenen Sondersitzungsrunde der Widerspruch gegen die Entscheidung des Bürgermeisters, was auch noch für die aktuelle Sitzungsrunde Auswirkungen zeigt. Denn auch im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag wurde der Widerspruch noch einmal behandelt. Doch mittlerweile wurde besprochen, eine Arbeitsgruppe zu schaffen, die mit der Verwaltung zusammenarbeiten soll. Ziel ist es, die Bebauungspläne derart zu verändern, dass eine unpassende Bebauung in einem Gebiet nicht mehr möglich ist. Bei drei Enthaltungen der FW-Fraktion empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss daher mehrheitlich, den Beschluss vom August aufzuheben.
Der Straßenbau war ein weiteres Thema. Mittlerweile stehen die Straßen fest, die in den kommenden fünf Jahren saniert werden sollen. Das bedeutet auch, dass ab dem kommenden Jahr die Einwohner von Trohe und Oppenrod wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zahlen müssen - wie berichtet war das in den letzten fünf Jahren nicht der Fall. In Trohe müssen Ringstraße und Burgstraße saniert werden, in Oppenrod die Haydnstraße und die Mozartstraße. Das bedeutet für die Einwohner von Trohe Straßenbeiträge von 47 Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche und in Oppenrod 42 Cent pro Quadratmeter, die in den kommenden fünf Jahren jährlich entrichtet werden müssen. Dies ist deutlich mehr als in anderen Ortsteilen, was jedoch an der geringeren Einwohnerzahl liegt. Zudem mussten die Bürger in den letzten fünf Jahren nichts zahlen.
Straßensanierung in Trohe
Dabei wurden die zu sanierenden Straßen so ausgewählt, dass im gleichen Zug die notwendige Erneuerung von Abwasser- und Frischwasserleitungen erfolgen kann - was wiederum Kosten spart. Gerade die deutlich höheren Beiträge in Oppenrod und Trohe waren aber für die Freie-Wähler-Fraktion der Grund einen Antrag zu stellen, der vorsieht das Straßenbauprogramm umzugestalten, sodass die Einwohner der Ortsteile geringere Beiträge zahlen müssen.
Doch das wäre nur durch Aufschieben möglich: »Wir können die Maßnahmen nicht beliebig aufschieben, sondern schieben so nur einen Investitionsstau vor uns her«, meinte der Bürgermeister. Dem stimmten auch die anderen Fraktionen zu: Der FW-Antrag wurde mit zwei Ja-, und vier Gegenstimmen sowie drei Enthaltungen im Ausschuss abgelehnt - das ursprüngliche Straßenbauprogramm erhielt bei drei Enthaltungen die mehrheitliche Zustimmung des Ausschusses.
Für 155 700 Euro soll das gemeindeeigene Grundstück mit Wohnbebauung in der Untergasse 38 in Beuern veräußert werden: Für die Mieter des Gebäudes kommt ein Erwerb nicht in Frage. Die Verträge der langjährigen Mieter werden durch den Verkauf aber nicht beeinträchtigt. Hierzu gab es den einstimmigen Zuspruch der Ausschussmitglieder.