14. Dezember 2020, 20:28 Uhr

Von Kontakten über Schule bis Heimbesuche

14. Dezember 2020, 20:28 Uhr
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Von DPA
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr verboten. FOTO: DPA

Wiesbaden - Im Kampf gegen das Coronavirus gelten in Hessen ab morgen nochmals deutlich verschärfte Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung. Das öffentliche Leben wird bis auf wenige Ausnahmen massiv heruntergefahren. Lediglich an Weihnachten werden die Regeln etwas gelockert.

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen - Die bisherigen Beschränkungen werden fortgeführt: Private Treffen dürfen weiterhin nur mit zwei Haushalten, höchstens jedoch mit fünf Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jah-re bleiben davon ausgenommen.

Einkaufen: Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kioske und Tiermärkte können weiter öffnen. Die Ausgabe bestellter Waren in den Geschäften ist zulässig. Auch der Weihnachtsbaumverkauf ist möglich. Floh- und Weihnachtsmärkte sind untersagt. Wochenmärkte bleiben geöffnet.

Schulen und Kinderbetreuung: Schüler sollen, wo immer möglich, dem Präsenz-unterricht fernbleiben. In den Schulen kann Fernunterricht angeboten werden, eine Notfallbetreuung ist sicherzustellen. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt. Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Essen und Trinken: Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause bleibt weiter möglich. Vor Ort darf bei der Abholung nichts verzehrt werden. In der Öffentlichkeit darf ganztägig kein Alkohol mehr getrunken werden.

Dienstleistungen: Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie beispielsweise Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen werden geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen. Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie etwa Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.

Gottesdienste: Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden: Das sind das Tragen der Maske, 1,50 Meter Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.

Silvester und Neujahr: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ist untersagt. Der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Weihnachten: Über die Weihnachtstage können - über die bestehenden Kontaktbeschränkungen hinaus - Treffen im engsten Familienkreis mit vier weiteren Personen jenseits des eigenen Hausstands stattfinden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner.

Alten- und Pflegeheime: In Alten- und Pflegeheimen sind von den Beschäftigten und von Besuchern zu jeder Zeit FFP2- oder KN95-Masken zu tragen. Bewohner dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen besucht werden. Das Personal muss mindestens einmal pro Woche, auf Corona getestet werden.

Weitere Regelungen: Skilifte und Eishallen sind geschlossen. Eisbahnen und ähnliche Angebote unter freiem Himmel bleiben offen. Auch Kinderspielplätze bleiben geöffnet. Ab einer Inzidenz von 200 sind von den Gebietskörperschaften härtere Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren zu ergreifen. dpa



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