Wiesbaden - Für die Beurteilung der Corona-Lage in Hessen rückt die Landesregierung mit ihrer neuen Verordnung die Situation in den Krankenhäusern in den Mittelpunkt. Der dafür vorgesehene Wert der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt für Hessen aktuell 2,24, wie das Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. 157 Patientinnen und Patienten lägen mit einer Covid-19-Infektion auf Intensivstationen in hessischen Krankenhäusern. Davon würden 137 Menschen beatmet.
Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden. Die bislang zur Bewertung genutzte Sieben-Tage-Inzidenz zeigt die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Im täglichen Bulletin des Sozialministeriums waren die neuen Werte am Donnerstag zum Start der neuen landesweiten Verordnung noch nicht aufgeführt. Das soll nach Angaben des Ministeriums ab Freitag der Fall sein.
Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen lag am Donnerstag in Hessen bei 90,9 nach 95,5 am Vortag. Binnen eines Tages wurden 1029 neue Ansteckungen und vier Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus gemeldet. Seit Beginn der Pandemie gab es damit 324 068 Corona-Fälle in Hessen.
Die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung sind laut Verordnung an ein zweistufiges Eskalationskonzept gekoppelt. Stufe eins wird relevant, wenn der Hospitalisierungswert über acht steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 200 liegt. Dann werden weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie notwendig, etwa ein Testnachweis nur noch mittels PCR-Test oder eine Ausweitung der sogenannten 3G-Regel (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) auf weitere Bereiche.
Stufe zwei kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt. Dann werden zusätzliche Maßnahmen notwendig. Dazuzählt nach der Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung etwa der Zugang nur noch mit 2G - also nur für geimpfte und genesene Menschen. dpa