Morgen kommen im Landtag Experten und Expertinnen zusammen, um die Politiker in einer Anhörung über ihre Einschätzung zum Gesetzentwurf zur Hochschulreform zu informieren. Vorgesehen ist darin unter anderem, dass Hochschulen eine Zugangsprüfung einrichten können, die es Studienbewerbern aus dem Ausland ermöglichen würde, ohne formelle Zugangsvoraussetzungen ein Studium zu beginnen. Dies stößt auf Kritik der hessischen Studienkollegs, in denen solche Bewerber auf ein Hochschulstudium vorbereitet werden. In ihrer Stellungnahme verweist Barbara Hennig, Leiterin des Kollegs der Technischen Universität Darmstadt, stellvertretend für ihre Kollegen auf das Beispiel Nordrhein-Westfalen.
Dort gebe es einen solchen erleichterten Hochschulzugang bereits seit elf Jahren, schreibt Hennig. Es sei allerdings keine gleichwertige Zugangsprüfung entwickelt, sondern stattdessen seien die Zugangsvoraussetzungen abgesenkt worden. Die Studienvorbereitung entspreche größtenteils nicht mehr den bundesweit anerkannten Bildungsstandards. »Damit wird das Gleichstellungsprinzip unter allen Studienbewerbern ausgehebelt«, kritisiert sie.
Durch Absenken des Eingangsniveaus würde auch in Hessen ein Sonderweg zum Studium ermöglicht, mahnen die Studienkollegs. Ein solches Absenken könne zu höheren Studienabbruchzahlen führen und dem Ziel, die hessischen Hochschulen zu internationalisieren, »erheblich entgegenwirken«. Stattdessen sollten die Qualitätsstandards der Studienkollegs für die Vorbereitung und Prüfungsabnahme zugrunde gelegt werden. Nach Ansicht des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) würde dagegen die Neuregelung die Attraktivität des Standortes Deutschland für leistungsstarke und hoch qualifizierte Studieninteressierte deutlich steigern.
Rechtssicherheit für Fernprüfungen
Ein weiterer Punkt sind Online- oder Fernprüfungen. Der Verband der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften begrüßt, dass mit dem Entwurf Fernprüfungen auf eine rechtliche Basis gestellt würden. Jedoch führe dies zu einem hohen Aufwand, sodass diese Art der Prüfung nur in sehr begrenztem Umfang als Alternative zu Klausuren angeboten werden könne.
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt den rechtssicheren Rahmen für digitale Prüfungen und die Freiwilligkeit der Teilnahme. Den Einsatz automatischer Videoüberwachungssoftware auch bei freiwilliger Prüfungsteilnahme dagegen lehnt die GEW ab. Sollte aufgrund einer zu hohen Teilnehmerzahl eine manuelle Kontrolle nicht möglich sein, müsse die Prüfung in Präsenz stattfinden. In Hessen gibt es zehn Hochschulen mit Promotionsrecht, außerdem vier Kunsthochschulen und sechs kirchliche Hochschulen. Es gibt 13 Fachhoch- und vier Verwaltungsfachhochschulen. In Geisenheim gibt es zudem eine Hochschule neuen Typs.