Frankfurt/Karlsruhe - Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des zu lebenslanger Haft verurteilten Irakers Taha Al-J. verworfen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt gegen das Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) rechtskräftig, wie der BGH in Karlsruhe gestern mitteilte.
Taha Al-J. hatte im Juni 2015 eine Jesidin und ihre kleine Tochter gekauft. Um die Fünfjährige zu bestrafen, fesselte er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im irakischen Falludscha. Dort starb das Kind an einem Hitzschlag. dpa