21. Juli 2021, 21:48 Uhr

Gemeinnützigkeit aberkannt

21. Juli 2021, 21:48 Uhr
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Aus der Redaktion
Weiter in der Bredouille : Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt. FOTO: DPA

- Die von Skandalen erschütterte Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat rückwirkend die Gemeinnützigkeit verloren. Die Frankfurter Oberfinanzdirektion habe dem Kreisverband für die Jahre 2014 bis 2017 diesen Status aberkannt, berichtete die AWO gestern. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk darüber berichtet. Der Verein muss nun Steuern nachzahlen und darf keine Spendenquittungen mehr ausstellen. Bei der AWO-Affäre geht es um Betrug in Millionenhöhe. Gegen ehemalige Funktionäre wird ermittelt.

AWO sieht Schuld bei Ex-Vorstand

Wie es für die Jahre ab 2018 aussieht, ist nach Angaben eines AWO-Sprechers noch offen. Die Jahre 2018 und 2019 seien »in Prüfung«. Man gehe davon aus, dass die Entscheidung ebenso ausfalle wie die für Jahre 2014 bis 2017, sagte der Sprecher. Die Steuererklärung für 2020 sei aktuell in Arbeit. Mit ihr könne die AWO die Wiedererlangung des Freistellungsbescheids beantragen.

»Die Verantwortung für den Verlust der Gemeinnützigkeit und die damit verbundene Nachzahlung liegt klar bei der ehemaligen Geschäftsführung um Jürgen Richter«, sagte Vorstandsvorsitzender Steffen Krollmann laut Mitteilung. Deren Bereicherung durch überhöhte Gehälter, Honorare und Luxusdienstwagen habe dazu geführt, dass der Staat nun der AWO Frankfurt das Privileg der Gemeinnützigkeit aberkenne. Wie der HR erläuterte, hatte Richter seinen Posten als Frankfurter Kreisverbandschef nach einer fristlosen Kündigung räumen müssen. Im August 2020 wurde mit Krollmann und Axel Dornis eine neue Führungsspitze vorgestellt. Der Verband bezifferte den durch die Affäre entstandenen finanziellen Schaden auf 6,3 Millionen Euro. »Wir haben mit unserem Sanierungskurs alle Schritte unternommen, um diese Missstände zu beseitigen«, versicherte der neue Vorstandsvorsitzende Krollmann gegenüber der Presse.

Der Verband wird für die betroffenen Jahre steuerlich wie ein Wirtschaftsunternehmen behandelt, damit erhöht sich die Steuerlast.

Sechsstelliger Betrag gefordert?

Die Nachzahlung setzt sich laut AWO aus der Neuberechnung der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer zusammen. Eine Summe wurde nicht genannt, es handele sich bei der Nachforderung aber um einen Betrag, den der Verband »aufgrund der wirtschaftlichen Lage« stemmen könne. Laut »Hessenschau« habe Krollmann bestätigt, dass der Verein Steuern »im mittleren sechsstelligen Bereich« zurückzahlen müsse. Die Verträge mit der Stadt Frankfurt seien »nach jetzigem Kenntnisstand« von dem Verlust der Gemeinnützigkeit nicht betroffen, teilte die AWO mit. Altenheime, Kitas und andere öffentliche Aufgaben liefen weiter. Lediglich einige kleinere Projekte seien betroffen und würden zunächst aus Eigenmitteln fortgeführt. Spendenquittungen behielten ihre Gültigkeit, allerdings dürften keine neuen ausgestellt werden. dpa/hr



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