- Die Staatsanwaltschaft Hanau hat ihre Ermittlungen zu einem angeblich bewusst verschlossenen Notausgang an einem der Tatorte des rassistischen Anschlags eingestellt. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Grundlage der Untersuchungen waren Anzeigen von zwei Überlebenden des Attentats sowie von Angehörigen des bei dem Anschlag getöteten Hamza Kurtovic. Dabei sei vor allem der Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben worden.
Bei dem Attentat am 19. Februar vergangenen Jahres hatte ein 43-jähriger Deutscher neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen.
Nach Auffassung der Anzeigeerstatter habe an dem Tatort - eine Bar im Hanauer Stadtteil Kesselstadt - nach baulichen Veränderungen ein Fluchtweg gefehlt, der vom Eingang weg und nicht zum Eingang hin führte, erklärte die Staatsanwaltschaft. Auch sei der Notausgang in den vorangegangenen rund zwei Jahren so von innen abgeschlossen gewesen, dass er nicht ohne einen Schlüssel habe geöffnet werden können, bemängelten sie. Zudem ging die Staatsanwaltschaft dem Vorwurf nach, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass örtliche Polizisten von dem zugebauten ursprünglichen Fluchtweg in der Bar als auch von dem verschlossenen Notausgang gewusst hätten und dieser sogar auf deren Anordnung hin verschlossen worden sei.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Verschlussverhältnisse des Notausgangs in der Tatnacht hätten sich nicht mit hinreichender Sicherheit aufklären lassen. Ein nachträglich eingebauter Lagerraum, der den unmittelbaren Fluchtweg vom hinteren Schankbereich der Bar zum Notausgang versperrt habe, sei nicht zu beanstanden gewesen.
Es könne auch nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass zweien der Opfer »durch einen unverschlossenen Notausgang die Flucht geglückt wäre, wenn sie zu diesem anstelle in Richtung des Lagerraums geflüchtet wären«. dpa